Ich lege Wert darauf, mit meinen Mandanten im ersten Gespräch auch die Kosten meiner Tätigkeit zu besprechen. Auf diese Weise entstehen gar nicht erst Missverständnisse über die Höhe meiner Vergütung oder aber gar Ärger bei der Übersendung meiner Kostenrechnung.
Außergerichtliche Beratung
Seit dem 1. Juli 2006 ist der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung für die außergerichtliche Beratung der Regelfall. De gesetzlichen Anwaltsgebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sind für die außergerichtliche Beratungstätigkeit ersatzlos entfallen
Ich berechne Mandanten, die Verbraucher i.S. von § 13 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), also Privatpersonen sind, die Rechtsberatungsbedarf ohne unternehmerischen Bezug haben, für eine Beratung ein Zeithonorar von 120,00 € brutto pro 45 Minuten also inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Mandanten, die ich in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit berate, die also Unternehmer nach § 14 BGB sind, berechne ich für eine Beratung ein Zeithonorar von 160,00 € netto pro 30 Minuten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Punkt „Vereinbarung“
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
Im Bereich der außergerichtlichen Vertretung und der Vertretung vor Gericht berechne ich meine Rechtsanwaltsgebühren grundsätzlich nach dem RVG.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Punkt „RVG“
Eine Anfrage zu den Kosten selbst ist kostenfrei.
Sprechen Sie mich im Vorfeld eines Mandats ggf. an, was eine Beratung und/oder Vertretung in Ihrer Angelegenheit voraussichtlich kosten wird. Fragen zu diesem Zeitpunkt nach den Kosten einer anwaltlichen Beratung oder Vertretung sind nicht mit Kosten für Sie verbunden!
Natürlich erlauben auch im Internet zu findende frei benutzbare Berechnungsprogramme eine erste Einschätzung der Kosten z. B.
http://www.anwalt-suchservice.de/kostenrechner/anwalt/index.html